Provisorische Regierung der Pfalz 1849
Im Mai 1849 gründete sich in Kaiserslautern die provisorische Regierung der Pfalz. Ziel des Pfälzer Aufstandes war die Verteidigung des Paulskirchenverfassung sowie die Loslösung vom Königreich Bayern.
Im Mai 1849 gründete sich in Kaiserslautern die „Provisorische Regierung der Pfalz“. Ziel des Pfälzer Aufstands war die Verteidigung der Paulskirchenverfassung sowie die Loslösung vom Königreich Bayern. Als Tagungsort nutzte die Provisorische Regierung die Fruchthalle in Kaiserslautern, die in den Jahren 1843 bis 1846 im Stil der Renaissance erbaut wurde.
Im Frühling des Jahres 1848 ereigneten sich vielerorts auf dem europäischen Kontinent revolutionäre Aufstände. Diese Ereignisse im März 1848 sollten namensgebend für die historische Epoche des Vormärzes (1815-1848) werden. Die „Märzforderungen“ von Freiheit, von der Stärkung der Menschen- und Bürgerrechte sowie der Schaffung eines auf einer Verfassung beruhenden deutschen Nationalstaats wollte die aufständische Bevölkerung nun umgesetzt wissen. In einer Nationalversammlung kamen 585 frei gewählte Abgeordnete zusammen, um in der Frankfurter Paulskirche über eine Verfassung zu beraten. Das „schwindelerregende Gefühl unbegrenzter Veränderungsmöglichkeiten“ (Frank Lorenz Müller) überfrachtete das Parlament mit Erwartungen und Hoffnungen, die es im Verlauf der Jahre 1848/49 nicht erfüllen konnte. Als nach zähen und langen Verhandlungen mit der kleindeutschen Lösung (Bildung eines deutschen Nationalstaats, ohne die Integration Österreichs) die Kaiserwürde an das preußische Königshaus herangetragen werden sollte, kippte die Stimmungslage bereits wieder zugunsten gegenrevolutionärer Bestrebungen der Großmächte. In abschätziger Weise lehnte der preußische König Friedrich Wilhelm IV. im April 1849 die Krone ab, die er als „Reif aus Dreck und Letten“ herabwürdigte. Hintergrund war Friedrich Wilhelms Ablehnung einer Kaiser-Wahl die nicht durch die Kurfürsten erfolgte sowie der kleindeutschen Lösung.
In dieser Phase der Gegenrevolution gründete sich die Provisorische Regierung der Pfalz am 17. Mai 1849. Sie folgte damit dem Aufruf der Nationalversammlung, dem Verfassungswerk durch energisches Handeln Gültigkeit zu verleihen. Drei der Mitglieder der Provisorischen Regierung der Pfalz waren (v.l.n.r.) Nicolaus Schmitt (1806-1860), Joseph Martin Reichard (1803-1872) und Peter Fries (1820-1851). Im Zuge dieser Reichsverfassungskampagne bildeten sich ähnliche provisorische Regierungen in Dresden und in Baden. Den End- und Höhepunkt bildete die Zerschlagung der Badener Provisorischen Regierung, die der Rheinpfalz konnte sich nur wenige Wochen halten, da sie den anrückenden preußischen Truppen wenig entgegenzusetzen hatte. Im Juli 1849 fand die Reichsverfassungskampagne ihr Ende.
Bedeutung für die Demokratiegeschichte
Die Provisorische Regierung der Pfalz hatte keine realistische Chance, die erkämpften Errungenschaften der „Märzforderungen“ gegen die Militärgewalt des Königreich Bayerns zu erhalten. Es gab nach den Revolutionen des März 1848 aber auch keinen Schritt zurück mehr. Die gemachten Erfahrungen in einer kurzlebigen und intensiven Phase genossener politischer Freiheiten konnten nicht rückgängig gemacht werden. Überall waren politische Klubs und Vereine gesprossen und Gleichgesinnte fanden sich zusammen, um ihre Vorstellungen und Interessen in organisierten Formen schlagkräftig artikulieren zu können. Die freien Wahlen zur Nationalversammlung (fast) aller Männer markierten einen Meilenstein für die demokratiegeschichtliche Entwicklung. Und die Monarchien wie Preußen konnten die Rückbindung ihrer Macht auf Verfassungen nicht mehr zurücknehmen, ohne erhebliche Aufstände zu befürchten. Der mutige Schritt der Gründung einer Provisorischen Regierung der Pfälzer Bevölkerung steht letztlich für die Tatsache, dass Demokratie nicht einfach entstanden ist, sondern historisch erkämpft werden musste. Demokratische Kräfte mussten Verurteilungen fürchten sowie Zuchthausstrafen antreten oder emigrieren.